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Dogexpert A/F/L Danieli
Industriestr. 30, 8304 Wallisellen
Tel: +41 79 406 66 67 / Fax: +41 44 831 04 60
Mail: ottavio@danieli-ag.ch
Gesetzliche Ausbildung Junghundekurs |
Die Zwei verstehen sich |
6 x 1 Stunde (240,--) ab neuem Gesetz 10 x 1 Stunde (350.--) noch in Kraft |
10 Stunden Obligatorisch für alle Hunde Kat. I im Kanton Zürich |
Kurs
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Kurs Nummer | Datum | Zeit |
Junghundekurs
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Kurs Nr. 4-11 |
Zur Zeit keine Obl. Hundekurse
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1100 - 1200
1700 - 1800
1100 - 1200
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Junghundekurs
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Kurs Nr. 4-11
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Auskunft Tel: 079 406 66 67tet
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1700 - 1800
1100 - 1200
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Junghundekurs
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Kurs Nr. 4-12
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wird erst gemäss neuem Hundegesetz
aufgeschaltet
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1700 - 1800
1100 - 1200
1100 - 1200
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Junghundekurs
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Gesetzestext
Achtung neues Hundegesetz wird nächstens eingeführt
Praktische Ausbildung: Das Konzept der praktischen Hundeausbildung, die nach § 7 Abs. 1 HuG für Halterinnen oder Halter von Hunden der Rassetypenliste I (siehe Liste beim Vet Amt ZH) ist obligatorisch.
Nach § 9 Abs. 1 ist der Junghundekurs bis zum 18. Lebensmonat des Hundes zu absolvieren, da laut wissenschaftlichen Erkenntnissen bei den meisten Hunden die Junghundephase bis zum vollendeten 18. Lebensmonat abgeschlossen ist. In Abs. 3 wird der Umfang des Junghundekurses auf mindestens zehn praktische Uebungslektionen festgelegt. Auch hier dauert eine Lektion 50 Minuten und pro Tag darf höchstens eine Lektion stattfinden.
Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit. Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, das der Mensch je gemacht hat.
R. A. Caras
R. A. Caras