Dogexpert A/F/L Danieli
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Gesetzliche Ausbildung

Junghundekurs

Die Zwei verstehen sich      
Sich
  6 x 1 Stunde (240,--) ab neuem Gesetz 
10 x 1 Stunde (350.--) noch in Kraft

10 Stunden Obligatorisch für alle Hunde Kat. I  im    Kanton Zürich

 Kurs
 Kurs Nummer Datum Zeit
Junghundekurs
Kurs Nr. 4-11
Zur Zeit keine Obl. Hundekurse
1100 - 1200
1700 - 1800
1100 - 1200
Junghundekurs
 Kurs Nr. 4-11
Auskunft Tel: 079 406 66 67tet
1700 - 1800
1100 - 1200
Junghundekurs
Kurs Nr. 4-12
wird erst gemäss neuem Hundegesetz
aufgeschaltet
1700 - 1800
1100 - 1200
1100 - 1200
Junghundekurs
 
 
 
 
Gesetzestext
Achtung neues Hundegesetz wird nächstens eingeführt
Praktische Ausbildung: Das Konzept der praktischen Hundeausbildung, die nach § 7 Abs. 1 HuG für Halterinnen oder Halter von Hunden der Rassetypenliste I (siehe Liste beim Vet Amt ZH) ist obligatorisch.
Nach § 9 Abs. 1 ist der Junghundekurs bis zum 18. Lebensmonat des Hundes zu absolvieren, da laut wissenschaftlichen Erkenntnissen bei den meisten Hunden die Junghundephase bis zum vollendeten 18. Lebensmonat abgeschlossen ist. In Abs. 3 wird der Umfang des Junghundekurses auf mindestens zehn praktische Uebungslektionen festgelegt. Auch hier dauert eine Lektion 50 Minuten und pro Tag darf höchstens eine Lektion stattfinden.
 
Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit. Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, das der Mensch je gemacht hat.
R. A. Caras
 

 

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