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Dogexpert A/F/L Danieli
Industriestr. 30, 8304 Wallisellen
Tel: +41 79 406 66 67 / Fax: +41 44 831 04 60
Mail: ottavio@danieli-ag.ch

Was Hundehalterinnen und Hundehalter beachten müssen.
Generell:
– Allgemeine Pflicht, den Hund sicher und verantwortungsbewusst zu halten,
zu führen und zu beaufsichtigen.
– Orte mit Zutrittsverbot oder genereller Leinenpflicht beachten.
– Kot korrekt beseitigen – Lärmbelästigung vermeiden.
– Hundeabgabe und Haftpflichtversicherung jährlich begleichen.
– Namens- oder Adressänderung bei der Amicus und der Gemeinde innert Tagen
melden
Bevor ein Hund angeschafft wird
– Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung für alle Hunde
– Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung für alle Hunde
unabhängig von ihrer Grösse und Rasse abschliessen.
– Freiwilliger theoretischer NHB Kurs für die Hundehaltung absolvieren, wenn es
– Freiwilliger theoretischer NHB Kurs für die Hundehaltung absolvieren, wenn es
sich um die erste Uebernahme eines Hundes handelt. (Kt.ZH obligatorisch)
– Sicherstellen, dass der Hund einen Mikrochip trägt und bei der Registrierungsstelle
– Sicherstellen, dass der Hund einen Mikrochip trägt und bei der Registrierungsstelle
Amicus gemeldet ist.
– Sicherstellen, dass der Hund nicht der Rassetypenliste II angehört (Haltung verboten
– Sicherstellen, dass der Hund nicht der Rassetypenliste II angehört (Haltung verboten
seit 1. Januar 2010).
Wenn ein Hund Uebernommen worden ist
– Anmelden als neue Halterin oder neuer Halter innert 10 Tagen bei der Amicus unter
– Anmelden als neue Halterin oder neuer Halter innert 10 Tagen bei der Amicus unter
Angabe der Mikrochip- Nummer des Hundes.
– Anmelden des Hundes innert 10 Tagen bei der Gemeinde und Hundeabgabe
– Anmelden des Hundes innert 10 Tagen bei der Gemeinde und Hundeabgabe
entrichten.
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Zusätzlich für grosse oder massige Hunde*, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind:
– Besuch des Kurses für die Welpenförderung zwischen der 8. und 16. Lebenswoche
des Hundes.
– Besuch des Junghundekurses bis zum Alter von 18 Monaten.
– Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter
– Besuch des Kurses für die Welpenförderung zwischen der 8. und 16. Lebenswoche
des Hundes.
– Besuch des Junghundekurses bis zum Alter von 18 Monaten.
– Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter
zwischen 18 Monaten und 8 Jahren, bzw. als Junghund Uebernommen worden ist.
Wenn ein Hund abgegeben worden oder gestorben ist
Abgabe oder Tod des Hundes bei der Amicus und der Gemeinde innert 10 Tagen melden.
* Welche Rassetypen zu den grossen oder massigen Hunden zählen (ca. 50% aller Hunde), hält die Hunderassenliste fest: www.veta.zh.ch. Oder klicken sie den Link an Hunderassenliste
Mitleid mit Tieren und ein guter Charakter sind derart eng miteinander verknüpft, dass man mit Gewissheit feststellen kann, dass niemand, der grausam zu Tieren ist, ein guter Mensch sein kann.
Arthur Schopenhauer 1788 - 1860
Arthur Schopenhauer 1788 - 1860